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"Daheim ist´s immer am schönsten"

Zuhause auf Zack ist ein ambulanter Pflegedienst in Dortmund und Arnsberg. Wir bieten professionelle häusliche Pflege, medizinische Versorgung, Beratungsbesuchte, Haushaltshilfen sowie einen kostenlosen Probetag an.

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PFLEGEDIENST ZUHAUSE AUF ZACK

ARNSBERG UND DORTMUND

ALLGEMEINE INFORMATION ZUM

Pflegegrad 4

Auch der Pflegegrad 4 wird im Zuge des Begutachtungsverfahrens vergeben. Diese Einstufung erfolgt auf Grundlage einer umfassenden Bewertung der individuellen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und Fähigkeiten des Antragstellers durch qualifizierte Gutachter. Um den Pflegegrad 4 zu erhalten, müssen im Begutachtungsverfahren zwischen 70 und unter 90 Punkte erzielt werden. Diese Punktzahl resultiert aus einer umfassenden Bewertung verschiedener Lebensbereiche, darunter Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, sowie die Selbstversorgung und die Bewältigung von und Umgang mit Krankheitssymptomen. Der Pflegegrad 4 wird Personen zuerkannt,bei denen eine

"erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit"

vorliegt. Das bedeutet, dass die betreffende Person aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen erhebliche Schwierigkeiten bei der Bewältigung alltäglicher Aktivitäten hat. Dies kann sowohl körperliche als auch geistige oder psychische Beeinträchtigungen umfassen.

Mit der Zuerkennung des Pflegegrades 4 erhält der Betroffene Leistungen aus der Pflegekasse. Diese sind darauf ausgerichtet, individuelle Pflegebedürfnisse zu decken und die bestmögliche Unterstützung im Alltag zu gewährleisten. Dazu gehören zum Beispiel finanzielle Unterstützung für ambulante Pflegedienste, Pflegehilfsmittel, teilstationäre Pflege oder auch Wohnraumanpassungen, um ein selbstbestimmtes Leben trotz Einschränkungen zu ermöglichen. Die Vergabe des Pflegegrades 4 ist somit ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Menschen mit erheblichen Pflegebedürfnissen die notwendige Unterstützung erhalten und ihre Lebensqualität bestmöglich aufrechterhalten wird.

Personen mit Pflegegrad 4 haben Anspruch auf verschiedene Unterstützungsleistungen, die darauf abzielen, eine bedarfsgerechte Pflege in der häuslichen Umgebung sicherzustellen. Zu diesen Leistungen gehören sowohl Pflegegeld, das bei häuslicher Pflege durch Familienmitglieder oder Freunde gewährt wird, als auch Pflegesachleistungen, die bei professioneller Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch genommen werden können. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Zuschüsse für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege sowie für eine vollstationäre Pflege zu beantragen.

Im Falle einer kombinierten Versorgung durch Angehörige und einen Pflegedienst kann die sogenannte Kombinationsleistung genutzt werden. Diese ermöglicht es, Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander zu verbinden, um eine individuell angepasste Pflege sicherzustellen. Es ist wichtig zu beachten, dass in diesem Fall das Pflegegeld nicht mehr in vollem Umfang ausgezahlt wird, sondern anteilig reduziert wird, entsprechend dem Prozentsatz der in Anspruch genommenen Sachleistungen.

Für den Fall, dass pflegende Angehörige beispielsweise aufgrund von Urlaub oder Krankheit ausfallen, gewähren Pflegekassen Versicherten mit Pflegegrad 4 einen Zuschuss von 1.612 Euro  im Jahr für Verhinderungspflege durch professionelle Pflegekräfte. Falls in einem Jahr keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurde, kann Verhinderungspflege mit bis zu 2418 Euro pro Jahr beantragt werden.

Wenn Sie weitere Informationen zu Kombinationsleistungen, Pflegesachleistungen oder Verhinderungspflege im Rahmen von Pflegegrad 4 wünschen, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir stehen Ihnen in Arnsberg und Dortmund zur Verfügung und helfen Ihnen gerne weiter.

 

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PFLEGESACHLEISTUNGEN

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BETREUUNGS- UND ENTLASTUNGSLEISTUNGEN

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VERHINDERUNGSPFLEGE

Für die Zuerkennung des Pflegegrades 4 müssen im aktuellen Begutachtungsverfahren, auch als "NBA" bekannt, Gutachter eine Bewertung zwischen 70 und unter 90 Punkten vornehmen. Dies setzt voraus, dass die selbstständige Lebensführung des Antragstellers sehr stark beeinträchtigt ist und „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vorliegt. Erreicht der Antragsteller diesen Punktbereich, werden ihm Pflegegrad 4 und die entsprechenden Leistungen aus der Pflegekasse zugesprochen.

Kriterien für die Pflegebegutachtung

1. Mobilität: Wie selbstständig bewegt sich der Begutachtete fort und kann seine Körperhaltung ändern? 

2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Kann sich der Antragsteller in einem Alltag noch örtlich und zeitlich orientieren? Kann er für sich selbst Entscheidungen treffen, noch Gespräche führen und seine Bedürfnisse mitteilen

3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Wie oft benötigt der Betroffene Hilfe wegen psychischer Probleme wie aggressivem oder ängstlichen Verhalten?

4. Selbstversorgung: Wie selbstständig kann sich der Begutachtete noch täglich selbst waschen und pflegen?

5. Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Welche Hilfen benötigt der Antragsteller beim Umgang mit Krankheit und Behandlungen wie z. B. bei Dialyse oder Verbandswechsel?

6.Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Wie selbstständig kann der Begutachtete noch seinen Tagesablauf planen oder Kontakte pflegen?

Wertigkeit der Module

Ambulanter Pflegedienst Zuhause auf Zack in Arnsberg und Dortmund 2024.

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