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ALLGEMEINE INFORMATION ZU DEN
Betreuungsleistungen
Ambulant gepflegte Pflegebedürftige haben neben Pflegegeld und Pflegesachleistungen auch Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen gemäß §45b SGB XI in Höhe von 125€ monatlich. Diese Leistungen dienen der Deckung konkreter Aufwendungen im Zusammenhang mit verschiedenen Aktivitäten und Leistungen. Sie können für Pflegeformen wie Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege sowie niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote genutzt werden. Der Entlastungsbetrag steht auch Bewohnern betreuten Wohnens oder Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz zur Verfügung.
Um diese Leistungen zu erhalten, muss die pflegebedürftige Person einen Pflegegrad haben. Eine separate Beantragung ist nicht erforderlich, jedoch muss die Pflegekasse über die entstandenen Kosten informiert werden. Der Betrag kann durch eine Abtretungserklärung direkt an den Leistungserbringer gezahlt werden. Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegebedürftigen unabhängig vom Pflegegrad zu und kann bis zu 40 Prozent für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote genutzt werden. Nicht genutzte Gelder können bis zum 30. Juni des nächsten Jahres angespart werden. Der Pflegegrad spielt eine untergeordnete Rolle, die Leistungen werden pflegegradunabhängig ausbezahlt.
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