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Zuhause auf Zack ist ein ambulanter Pflegedienst in Dortmund und Arnsberg. Wir bieten professionelle häusliche Pflege, medizinische Versorgung, Beratungsbesuchte, Haushaltshilfen sowie einen kostenlosen Probetag an.
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ALLGEMEINE INFORMATION ZUM
Pflegebedürftige erhalten den Pflegegrad 2 und die dazugehörigen Pflegeleistungen, wenn Gutachter des medizinischen Dienstes der Pflegekasse eine
"erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit"
bestätigen. Die Gutachter ermitteln die noch vorhandene Selbstständigkeit des Antragstellers – in Bezug auf körperliche sowie psychische und kognitive Beeinträchtigungen. Dabei vergeben sie entsprechend der (Un-)Selbstständigkeit Punkte, die als Grundlage für die Zuweisung eines Pflegegrads dienen. Je unselbstständiger ein Pflegebedürftiger ist, desto mehr Punkte und einen umso höheren Pflegegrad bekommt er.
TIPP: Führen Sie ein Pflegetagebuch. Dieses dient dazu, den Pflegeaufwand für Ihren Angehörigen präzise zu dokumentieren. Damit können Sie sich vor dem Begutachtungstermin mit der Pflegesituation auseinandersetzen und die Begutachtungsrichtlinien besser nachvollziehen. Außerdem helfen Sie dem Gutachter bei der Ermittlung des tatsächlichen Pflegebedarfs. Damit erhöhen Sie ihre Chancen, den tatsächlichen Pflegegrad mit den entsprechenden Leistungen zu bekommen. Wenn Sie weitere Informationen benötigen, nehmen Sie gern in Arnsberg oder Dortmund Kontakt mit uns auf.
Erreichte Punkte | Pflegegrad |
---|---|
12,5 bis 26,5 Punkte | Pflegegrad 1 |
27 bis 47 Punkte | Pflegegrad 2 |
47,5 bis 69,5 Punkte | Pflegegrad 3 |
70 bis 89,5 Punkte | Pflegegrad 4 |
90 bis 100 Punkte | Pflegegrad 5 |
In der nebenstehenden Tabelle erhalten Sie eine Übersicht über das Punktesystem zur Einteilung der Pflegegrade.
Infos
Personen mit Pflegegrad 2 besitzen einen Anspruch auf Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Familie oder Freunde bzw. auf Pflegesachleistungen bei professioneller Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst. Weiterhin können Zuschüsse zur Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit-, Verhinderungs- und zur vollstationären Pflege beantragt werden.
Falls Pflegebedürftige nicht ausschließlich von Angehörigen, sondern auch von einen Pflegedienst versorgt werden, kann die sogenannte Kombinationsleistung von Pflegegeld und Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden. Diese soll dabei helfen, Pflege auf die individuellen Bedürfnisse der zu pflegenden Person abzustimmen, um sie bestmöglich zu versorgen. Der Versicherte erhält das Pflegegeld in diesem Fall allerdings nicht mehr in vollem Umfang, sondern nur noch ein anteiliges Pflegegeld. Dabei verringert sich der Anspruch auf das Pflegegeld um den Prozentsatz der ausgeschöpften Sachleistungen.
Falls die pflegenden Angehörigen z.B. durch Urlaub oder Krankheit ausfallen gewähren Pflegekassen Versicherten mit Pflegegrad 2 einen Zuschuss von 1.612 Euro für maximal 4 Wochen bzw. 28 Tage im Jahr für Verhinderungspflege durch professionelle Pflegekräfte. Dabei gelten bei Pflegegrad 2 für die Verhinderungspflege folgende Regelungen:
Während der Verhinderungspflege erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad die Hälfte ihres monatlichen Pflegegeldes von 316 Euro für bis zu sechs Wochen im Jahr weiter (158 Euro pro Monat).
Falls in einem Jahr keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurde, können maximal 6 Wochen Verhinderungspflege mit bis zu 2.418 Euro pro Jahr beantragt werden.
Wenn Sie Kombinationsleitungen, Pflegesachleistungen oder Verhinderungspflege in Anspruch nehmen möchten, nehmen Sie gern in Arnsberg oder Dortmund mit uns Kontakt auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
PFLEGESACHLEISTUNGEN
BETREUUNGS- UND ENTLASTUNGSLEISTUNGEN
VERHINDERUNGSPFLEGE
Für Pflegegrad 2 muss eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit“ von einem Gutachter festgestellt werden. Dazu sollten im Rahmen des neuen Begutachtungsverfahrens zwischen 27 und unter 47,5 Punkte erreicht werden. Damit erhält der Antragsteller den Pflegegrad 2 und die entsprechenden Leistungen aus der Pflegekasse bewilligt.
Kriterien für die Pflegebegutachtung
1. Mobilität: Wie selbstständig bewegt sich der Begutachtete fort und kann seine Körperhaltung ändern?
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Kann sich der Antragsteller in einem Alltag noch örtlich und zeitlich orientieren? Kann er für sich selbst Entscheidungen treffen, noch Gespräche führen und seine Bedürfnisse mitteilen
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Wie oft benötigt der Betroffene Hilfe wegen psychischer Probleme wie aggressivem oder ängstlichen Verhalten?
4. Selbstversorgung: Wie selbstständig kann sich der Begutachtete noch täglich selbst waschen und pflegen?
5. Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Welche Hilfen benötigt der Antragsteller beim Umgang mit Krankheit und Behandlungen wie z. B. bei Dialyse oder Verbandswechsel?
6.Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Wie selbstständig kann der Begutachtete noch seinen Tagesablauf planen oder Kontakte pflegen?
Ambulanter Pflegedienst Zuhause auf Zack in Arnsberg und Dortmund 2024.
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